Industrie- und Handelskammer (IHK)

Industrie- und Handelskammer (IHK)
Körperschaften des öffentlichen Rechts, organisiert als regionale Selbstverwaltungsorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks mit Ausnahme des Handwerks ( Handwerkskammern).
- 1. Aufgaben: IHK haben das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956). Die 83 deutschen IHK, die bundesweit im  Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengeschlossen sind, können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, begründen und unterhalten sowie Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung treffen (sie führen die Lehrlingsrolle für kaufmännische und gewerbliche Lehrlinge und nehmen in diesem Bereich die Lehrabschlussprüfungen ab). Ihnen obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.
- 2. Organe: Über die Angelegenheiten der IHK beschließen ihre Vollversammlungen, deren Mitglieder von den kammerzugehörenden Firmen in demokratischen Wahlen gewählt werden. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den ehrenamtlich tätigen Präsidenten und die Vizepräsidenten. Die Vollversammlung wählt ebenso den hauptamtlich tätigen Hauptgeschäftsführer. In zahlreichen Ausschüssen (Industrie, Verkehr, Berufsausbildung, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Außenwirtschaft, Handel und Dienstleistungen etc.) und Arbeitskreisen beteiligen sich die Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks an der Gestaltung der regionalen Wirtschaftspolitik und -förderung.
- 3. Im Bereich der Außenwirtschaft haben die IHK in ihrer teilweise über 150-jährigen Geschichte ein breites Aufgaben- und Tätigkeitsfeld vom Staat übertragen bekommen bzw. selbst entwickelt. Eine IHK leistet heute Unterstützung in den Bereichen: Exportförderung und Auslandsmarketing, bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern durch Auskunfts-, Informations- und Beratungsdienste, Messeförderung, bei Finanzierungsfragen, Existenzgründungen für Import- und Exportgeschäfte, Zoll-, Rechts- und Verfahrensfragen (Ursprungs- und Präferenzrecht, Investitionsrecht, Lizenzverkehr etc.); die meisten IHK betreiben Außenwirtschaftsdatenbanken, elektronische Kooperationsdienste, publizieren Außenwirtschaftsrundschreiben und organisieren Seminare, Konferenzen, Kontaktbörsen etc. Über die  Auslandshandelskammern (AHK) und Delegierte der deutschen Wirtschaft sowie Partnerkammern sind die IHK in ein weltweites Kammernetz eingebunden, das den Mitgliedsunternehmen erlauben soll, möglichst schnell an firmenrelevante Außenwirtschaftsinformationen in aller Welt zu gelangen.
- Weitere Informationen unter www.ihk.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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